Sandoz – Fragen und Antworten zum Gesundheitssystem
Aufgrund der Differenz zwischen den steigenden Ausgaben und den sinkenden Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung sieht sich die Regierung immer wieder gefordert, Instrumente zur Kostensenkung einzusetzen. Gerade im Bereich der Generika gab es in der jüngsten Vergangenheit viele Regulierungsmaßnahmen wie zum Beispiel Festbeträge*, die Aut-idem-Regelung** oder gesetzliche Zwangsrabatte.
Am 1. April 2007 ist das GKV-WSG*** in Kraft getreten, mit dem das Kostensenkungspotenzial durch Generika aufgrund der Möglichkeit von Rabattverträgen zwischen Arzneimittelherstellern und gesetzlichen Krankenkassen weiter gefördert und auch genutzt wird.
Derzeit kooperiert Sandoz zum Beispiel mit folgenden Krankenkassen:
Was bedeutet das für Sie als Patienten?
Die Krankenkassen haben die Möglichkeit, für Wirkstoffe bzw. Arzneimittel, zu denen sie Rabattverträge mit Herstellern geschlossen haben, die bisherige Zuzahlung zu reduzieren oder vollständig wegfallen zu lassen.
Auch wenn Sie persönlich nicht bei einer der Krankenkassen versichert sind, die von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, können Sie auf die Markengenerika von Sandoz vertrauen: bei rund 400 rezeptpflichtigen Medikamenten haben wir unsere Preise so weit gesenkt, dass die Rezeptgebühr für Sie ohnehin entfällt.
Welche Auswirkungen haben die Rabattverträge für den behandelnden Arzt?
Rabattvertrags-Arzneimittel sind per Definition wirtschaftlich unabhängig vom Apothekenverkaufspreis. Durch die breite Abdeckung mit Rabattverträgen über alle Kassenarten hinweg ist der Arzt bei der Verordnung von Sandoz-Arzneimitteln entsprechend auf der sicheren Seite. Somit können wir nicht nur für die Qualität unserer Markengenerika einstehen, sondern gewähren zusätzlich Sicherheit in wirtschaftlicher Hinsicht.
Welche Auswirkungen haben die Rabattverträge für den Apotheker?
Als einer der größten Generika-Anbieter weltweit können Sie sich auf uns verlassen – was die Qualität unserer Medikamente betrifft, was unsere Preise angeht und auch in Bezug auf unsere optimale Lieferfähigkeit über das gesamte Portfolio, jetzt und in Zukunft.
Wirkstoff- und namentliche Verordnungen ohne Aut-Idem-Kreuz können durch die Apotheke im Rahmen der sogenannten „Aut-idem-Regelung“, zugunsten von Sandoz-Präparaten substituiert werden – im Rahmen der Rabattverträge sind die Apotheken zu einer solchen Substitution sogar verpflichtet. Damit ermöglichen sie Ihren Kunden eine langfristig gesicherte Therapie ohne Compliance-Probleme durch wechselnde Präparate.
* Festbeträge
Der Festbetrag ist der von der Krankenkasse höchstens erstattete Preis eines Arzneimittels. Sandoz verfolgt die Strategie, bis auf Ausnahmefälle alle Produkte höchstens zum Festbetrag, in aller Regel aber darunter anzubieten.
** Aut-Idem-Regelung
Sofern es vom behandelnden Arzt nicht explizit ausgeschlossen wird, ist der Apotheker zur Abgabe des verordneten oder eines der drei preisgünstigsten Arzneimittel verpflichtet. Sofern jedoch für den verordneten Wirkstoff oder das verordnete Arzneimittel ein Rabattvertrag mit einer Krankenkasse besteht, hat dieser Vorrang.
***GKV-WSG
Die Möglichkeit für gesetzliche Krankenkassen, mit Arzneimittel-Herstellern nach § 130 a Abs. 8 SGB V Rabattverträge abzuschließen, besteht bereits seit dem Beitragssatzsicherungs-Gesetz im Jahr 2003. Krankenkassen können entscheiden, ob sie mit pharmazeutischen Herstellern für einzelne Wirkstoffe oder ein ganzes Sortiment Rabattverträge abschließen. Ebenso ist dies bundesweit oder auf regionaler Ebene möglich. Mit Inkrafttreten des GKV-WSG zum 1. April 2007 hat der Gesetzgeber zusätzliche Instrumente eingeführt, durch die die Wirkung der Rabattverträge gefördert werden soll (z.B. verpflichtende Substitution durch den Apotheker zugunsten von Rabattverträgen).
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Sandoz – Eine gesunde Entscheidung




