Sandoz – das heißt Markengenerika für das Gesundheitssystem
Sandoz Pharmaceuticals ist Arzneimittelpartner zahlreicher gesetzlicher Krankenversicherer in Deutschland. Grundlage hierfür sind Kooperationsverträge nach §130 a Abs. 8 SGB V, die die gesetzlichen Krankenkassen mit Arzneimittelherstellern abschließen können.
Auch mit privaten Krankenkassen arbeitet Sandoz zusammen. Diese Verträge bestehen auf der Grundlage von §78 Abs. 3 AMG.
Mehr Informationen zu den Rabattverträgen und was das im Einzelnen für Versicherte und für die Leistungsträger im Gesundheitssystem bedeutet, stellen wir hier  zur Verfügung.
Mit diesen Kooperationsverträgen ist für die insgesamt über 46 Millionen Versicherten dieser Krankenkassen eine hochqualitative und preisgünstige Arzneimittelversorgung gewährleistet. Zudem garantiert Sandoz zuverlässige Lieferfähigkeit über das gesamte Portfolio hinweg und bietet aktuell ca. 400 für den Patienten zuzahlungsbefreite Präparate an.
Alle Rabattvertragspartner finden Sie hier:
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Fast alle Verträge umfassen die komplette verordnungsfähige Produktpalette an Sandoz-Markengenerika. Ausgenommen davon sind die Verträge mit den regionalen AOKen über ein Restportfolio, mit dem IKK-Bundesverband über Spezialpräparate, sowie der bundesweite AOK-Vertrag über ein wichtiges Antibiotikum (Azithromycin).
Sandoz – Eine gesunde Entscheidung
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