Sandoz – Kooperationsverträge aktuell
Sandoz Pharmaceuticals ist Arzneimittelpartner zahlreicher gesetzlicher Krankenversicherer in Deutschland.
Grundlage hierfür sind Kooperationsverträge nach §130 a Abs. 8 SGB V, die die gesetzlichen Krankenkassen mit Arzneimittelherstellern abschließen können. Auch mit privaten Krankenkassen arbeitet Sandoz zusammen. Diese Verträge bestehen auf der Grundlage von §78 Abs. 3 AMG.
Mit diesen Kooperationsverträgen ist für die Versicherten dieser Krankenkassen eine hochqualitative und preisgünstige Arzneimittelversorgung gewährleistet. Zudem garantiert Sandoz zuverlässige Lieferfähigkeit über das gesamte Portfolio hinweg und bietet aktuell ca. 240 für den Patienten zuzahlungsbefreite Präparate an.
Derzeit kooperiert Sandoz mit folgenden privaten Krankenkassen:
Bayerische Beamtenkrankenkasse AG und UKV Union Krankenversicherung
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Die Continentale
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Die Continentale (Vertrag nach §78 Abs. 3 AMG) |
HUK-COBURG-Krankenversicherung und PAX FAMILIENFÜRSORGE
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HUK-COBURG-Krankenversicherung und PAX FAMILIENFÜRSORGE (Vertrag nach §78 Abs. 3 AMG) |
PBeaKK - Postbeamtenkrankenkasse
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PBeaKK - Postbeamtenkrankenkasse (Vertrag nach §78 Abs. 3 AMG) |
Signal Iduna
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SIGNAL Krankenversicherung (Vertrag nach §78 Abs. 3 AMG) |
Sandoz – Eine gesunde Entscheidung











